In erster Linie hoffe ich natürlich, dass Sie über eine Weiterempfehlung auf mich aufmerksam geworden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, möchte ich Ihnen versuchen zu erläutern was meine Vorzüge sind bzw. was mich von den anderen Sachverständigen unterscheidet.
Jeder hier in Deutschland kann sich Sachverständiger nennen, hierzu braucht es keine besondere Ausbildung oder besondere Kenntnisse. Ich habe mich jedoch von der Dekra zertifizieren lassen und musste dazu Weiterbildungen besuchen und spezielle Prüfungen ablegen. Nur dadurch darf ich mich zertifizierter Sachverständiger nennen. Hinzu kommt, dass ich nicht nur diese Prüfungen ablegen musste, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen in meiner Arbeit überprüft werde.
Ein großer Vorteil ist meine 18-jährige praktische Berufserfahrung, 13 Jahre davon als Handwerksmeister in Planung, Projektierung und Berechnung. Diese langjährige praktische Erfahrung macht meine Sachverständigentätigkeit praxisorientierter. Somit kenne ich die Materie nicht nur aus Büchern, Schulungen oder Berechnungsprogrammen, sondern arbeite Tag für Tag damit.
Nach der ersten Kontaktaufnahme per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail, erfolgt die Zuständigkeitsprüfung via Telefon. Dies dient in allererster Linie dazu, Sie vor unnötigen Kosten zu schützen und ist für Sie meinerseits kostenfrei. Sofern die Zuständigkeitsprüfung positiv ausfällt, vereinbaren wir einen orientierenden Ortstermin.
Der Preis für ein Gutachten oder eine andere Sachverständigentätigkeit lässt sich nicht pauschalisieren.
Das Honorar für Sachverständigenleistungen erfolgt nach festen Stunden- oder Gebührensätzen (z.B. für einem Ortstermin). Damit sind die konkret anfallenden Gebühren für meine Leistungen bereits vor Auftragsumsetzung für Sie transparent und kalkulierbar. Bereits bei der Auftragserteilung werden die Gebühren und Nebenkosten für den konkreten Auftrag benannt.
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von anerkannten Regeln der Technik, gesetzliche Vorschriften, Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen Sachverständigen.
Leider kommt das in dieser Branche vor, dass Gutachten zum Vorteil des Auftraggebers ausgestellt werden, ganz unabhängig von Recht und Neutralität. Sollten Sie auf der Suche nach einem Gefälligkeitsgutachten sein, sind Sie bei mir an der falschen Stelle. Ich stelle nur fachlich und sachlich korrekte und unabhängige Gutachten aus.
Privatgutachten
Privatgutachten sind Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für private Auftraggeber erstattet werden. Der potenzielle Kreis von Auftraggebern für Privatgutachten ist nicht begrenzt.
Sie können beispielsweise durch Privatpersonen, Rechtsanwälte oder Handwerksfirmen/Unternehmer in Auftrag gegeben werden und dienen oft zur Vorbereitung für eine gerichtliche Auseinandersetzung, für die Formulierung einer Klage oder als Parteivortrag.
Privatpersonen oder auch Handwerksfirmen/Unternehmer geben jeweils ein Privatgutachten in Auftrag, um ihnen entstandenen Schaden geltend zu machen. Sei es nun ein vermeintlich fehlerhaft ausgeführter Auftrag oder eine ihrer Meinung nach zu Unrecht gekürzte Rechnung. Das Privatgutachten dient in diesen Fällen dazu, sich gegen unrechtmäßige Vorwürfe und Schadenersatzforderungen zu wehren.
Stimmen alle Streitparteien einem bereits erstellten Privatgutachten zu, kann dieses zu einer schnellen gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung beitragen.
Versicherungsgutachten
Sie können durch Versicherungen aber auch durch Privatpersonen in Auftrag gegeben werden. Versicherungen geben Gutachten in Auftrag um im Rahmen einer Schadensregulierung die Schadensursache sowie die tatsächliche Schadens- und Erstattungshöhe ermitteln zu lassen.
Privatpersonen, in diesem Fall Versicherungsnehmer, beauftragen Versicherungsgutachten beispielsweise um nachzuweisen, dass Erstattungsansprüche gegenüber einer Versicherung bestehen und um deren Höhe sachkundig darzulegen und aufzuschlüsseln.
Gerichtsgutachten
Sie werden durch das Gericht beauftragt und sind genau nach Beweisbeschluss abzuarbeiten. Hier dürfen ausschließlich die Fragen aus diesem beantwortet werden, der Sachverständige darf das Gutachten nicht um persönliche Meinungen oder z.B. Lösungsvorschläge erweitern. Nur im Falle der Gefährdung von Gesundheit oder Leben dürfen Sofortmaßnahmen eingeleitet und Warnungen ausgesprochen werden.
Gutachten für selbstständiges Beweisverfahren
Dieses wir durch Privatpersonen, Rechtsanwälte oder andere Streitparteien in Auftrag gegeben und dient zur Sicherung gefährdeter Beweise. Ein selbstständiges Beweisverfahren wird vor einer potenziellen gerichtlichen Hauptverhandlung durchgeführt und soll zwischen den streitenden Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen.
Schiedsgutachten
Diese Gutachtenart gehört zwar nicht zu meinem Leistungsumfang, dennoch möchte ich Ihnen gerne erläutern, wozu es dient.
Das Schiedsgutachten ist ein Gutachten, dessen Ergebnis für alle Parteien eines Streits verbindlich ist. Über die streitenden Parteien hinaus gilt es auch in der gleichen Sache gegenüber einem angerufenen Gericht.
Sollte es wider Erwarten einmal vorkommen, dass ein Gutachten durch z.B fehlerhafte Messwerte oder Laborergebnisse nicht korrekt ist und Sie dadurch einen Vermögensschaden erleiden, deckt diesen Schaden meine Versicherung. Durch eine Vermögensschadenversicherung bin ich über die übliche Haft- und Personenschadensversicherung hinaus versichert. Meine Versicherungen habe ich bei der Exali abgeschlossen. Sie können die Höhe der Versicherungssummen durch einen Klick auf den Exali-Button ganz unten auf der Seite einsehen.
Selbstverständlich nicht, es gibt niemanden der alles weiß und wenn das doch jemand von sich behauptet, dann ist das meist gefährliches Halbwissen, welches bei der Gutachtenerstellung bzw. der Sachverständigentätigkeit fatal sein kann. Ein guter Sachverständiger muss die Sachkunde und das Verständnis haben sich in jeden Fall in seinem Fachgebiet einzuarbeiten.
Die fachliche und handwerkliche Kompetenz dazu besitze ich, jedoch trenne ich meine Tätigkeit als Handwerksmeister strikt von der als Sachverständiger. Hier geht es vor allem darum den Vorwurf der Befangenheit abzuwehren. Daher werde ich in meiner Tätigkeit als Sachverständiger keine Schadensbehebung durchführen. Nur in Fällen von Gefahr für Gesundheit und Leben, werde ich alle nötigen Schritte einleiten um den Schaden schnellstmöglich beheben zu lassen.
Ganz klar: Nein! Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen liebe ich meinen Beruf und zum anderen bin ich der Auffassung, dass man nur dann etwas korrekt beurteilen oder einschätzen kann, wenn weiterhin der Praxisbezug besteht.
Da ich das Thema Datenschutz von personenbezogenen Daten und Projektdaten sehr ernst nehme, habe ich mich gegen die Angabe von Referenzen auf meiner Website entschlossen.
Noch beim ersten Telefonat werden wir bei Bedarf einen orientierenden Ortstermin vereinbaren, dieser sollte bestmöglich nur wenige Tage nach der ersten Kontaktaufnahme stattfinden.
Wie lange die Erstellung des Gutachtens dauert, hängt natürlich stark vom Umfang des Auftrags bzw. des Gutachtens ab und lässt sich nicht pauschalisieren. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Müssen Laborergebnisse abgewartet werden? Gibt es viel zu recherchieren? Müssen Unterlagen von Dritten eingeholt werden? u.v.m.
Sobald ich alle Fakten zum Auftrag und zum Auftragsumfang kenne kann ich Ihnen einen ungefähren zeitlichen Rahmen zur Fertigstellung des Gutachtens nennen.